Dienstag, 2. Juni 2015
"Neuerungen 2015"
Leider bringt auch das neue Jahr nicht wirklich viel Positives mit sich. Denn obwohl der Rentenversicherungsbeitrag um 0,2 Prozent auf 18,7 Prozent gesenkt wird, steigt die Pflegeversicherung von 2,05 auf 2,35 Prozent. Bei der Verteilung ändert sich nichts. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diese jeweils zur Hälfte. Lediglich in Sachsen ist keine Gleichverteilung gegeben. Hier übernimmt der Arbeitgeber bei der Pflegeversicherung 0,675 % im Gegensatz zu 1,675 % in den anderen Bundesländern.

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